Schwarzmann Kranken- und Seniorenfahrdienst 03621 3413807

Beförderungsbedingungen

Schwarzmann Kranken- und Seniorenfahrdienst · Stand Oktober 2026

§ 1 Wer wir sind und wofür diese Bedingungen gelten

Schwarzmann Kranken- und Seniorenfahrdienst, Inhaber Till Schwarzmann Friemarer Straße 12, 99867 Gotha Telefon 03621 3413807 · info@schwarzmann-fahrdienst.de

Wir befördern Menschen, die nicht mehr ohne Weiteres selbst mit Bus, Bahn oder eigenem Auto unterwegs sein können. Diese Bedingungen gelten für alle Fahrten, die wir für Sie durchführen.

Bei der Bestellung weisen wir Sie auf diese Bedingungen hin. Ein Abdruck liegt in jedem unserer Fahrzeuge aus und wird Ihnen auf Wunsch jederzeit zur Ansicht gegeben. Auf Wunsch senden wir sie Ihnen zu; außerdem stehen sie unter www.schwarzmann-fahrdienst.de/befoerderungsbedingungen zum Nachlesen bereit. Eine Unterschrift von Ihnen brauchen wir dafür nicht.

Betreuungsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Dafür gelten die Bedingungen der Schwarzmann Seniorenbetreuung.

Wir fahren im Mietwagenverkehr nach § 49 des Personenbeförderungsgesetzes. Die Genehmigung hat das Landratsamt Gotha, Straßenverkehrsbehörde, am 10.10.2024 erteilt (gültig bis 31.10.2029); es führt auch die Aufsicht über unser Unternehmen.


§ 2 Was wir fahren

  • Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung, zur Dialyse, zur Bestrahlung oder Chemotherapie, zur Aufnahme ins Krankenhaus und zurück
  • Fahrten im Rollstuhl, auch mit gestelltem Rollstuhl
  • Serienfahrten zu wiederkehrenden Terminen, etwa zur Dialyse
  • Fahrten im Rahmen der Verhinderungspflege
  • Privatfahrten zu Terminen aller Art, die Sie selbst bezahlen

Wir bringen Sie von Tür zu Tür. Dazu gehört, dass wir Sie an der Wohnungstür abholen und am Ziel bis zum Empfang oder ins Wartezimmer begleiten, soweit dies möglich und gewünscht ist.

Was wir nicht leisten: Wir sind kein qualifizierter Krankentransport. Wenn Sie während der Fahrt medizinisch betreut werden müssen oder auf die Einrichtung eines Krankenwagens angewiesen sind, dürfen wir Sie nicht befördern. Rufen Sie in diesem Fall bitte den Krankentransport oder den Rettungsdienst.


§ 3 Wie ein Auftrag zustande kommt

Sie rufen an, wir bestätigen Ihnen Tag und Uhrzeit und im Falle einer Privatfahrt das Beförderungsentgelt. Damit ist der Auftrag verbindlich. Eine Bestellung über Angehörige, die Arztpraxis, das Krankenhaus oder einen Pflegedienst ist ebenso möglich.

Bei Fahrten, die Sie selbst bezahlen, nennen wir Ihnen vorher den Fahrpreis. Diese Zusage umfasst die Fahrt selbst. Nicht enthalten sind Kosten, die sich vorher nicht absehen lassen: Wartezeit nach § 6, Mehrkosten durch ein geändertes Ziel sowie eine notwendige Reinigung des Fahrzeugs nach § 5. Solche Kosten weisen wir auf der Rechnung gesondert aus.

Fahrten ohne feste Uhrzeit: Manche Termine lassen sich nicht auf die Minute planen. Wir nehmen den Auftrag dann für einen Tag an und stimmen die Uhrzeit später mit Ihnen ab.

Rückfahrt auf Abruf: Wenn nicht absehbar ist, wann Sie fertig sind, vereinbaren wir die Rückfahrt auf Abruf. Rufen Sie uns an, sobald Sie fertig sind. Wir holen Sie so schnell ab, wie es die Disposition zulässt; eine feste Wartezeit können wir nicht zusagen.

Pünktlichkeit: Wir planen mit Reserve, können aber für Verkehr, Wetter und Verzögerungen bei vorherigen Fahrgästen nicht einstehen. Bei Terminen, bei denen es auf die Minute ankommt, sagen Sie uns das bitte bei der Bestellung, damit wir früher planen.


§ 4 Was wir von Ihnen brauchen

  • Bereitsein zur vereinbarten Zeit. Wir warten nicht kostenfrei.
  • Die richtige Adresse, das Stockwerk und einen Hinweis, wenn Klingel oder Aufzug nicht funktionieren.
  • Ihre Hilfsmittel: Rollator, Rollstuhl, Sauerstoff. Sagen Sie uns bei der Bestellung, was mitkommt, damit wir das passende Fahrzeug schicken.
  • Bei Krankenfahrten die ärztliche Verordnung (Transportschein) und, falls notwendig, deren Genehmigung. Einzelheiten in § 7.
  • Eine Begleitperson, wenn Sie während der Fahrt Hilfe brauchen, die über das Ein- und Aussteigen hinausgeht. Eine Begleitperson fährt kostenfrei mit.

§ 5 Was eine Fahrt kostet

| Grundpreis je Fahrt | Anfahrtspauschale | Fahrstrecke | nach Kilometerstaffel | Wartezeit | 1,00 € je angefangene Minute | Rollstuhl gestellt | 15,00 € je Fahrt | | Reinigung | nur wenn nötig, siehe unten | | Kilometerstaffel | Der Kilometerpreis sinkt mit der Entfernung.

Maßgeblich ist die Strecke von der Abhol- zur Zieladresse.

Reinigung. Muss das Fahrzeug nach einer Fahrt über die übliche Reinigung hinaus gesäubert werden, berechnen wir die dafür tatsächlich angefallenen Kosten. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die jeweils gültige Preisliste liegt bei uns und in den Fahrzeugen aus.

Kostenvoranschlag: Für alle Fahrten nennen wir Ihnen vorher einen Höchstfahrpreis.


§ 6 Wartezeit

Wenn wir auf Sie warten, weil sich ein Termin verzögert, berechnen wir Wartezeit nach § 5. Bei Terminen, bei denen die Wartezeit erfahrungsgemäß lang ist, fragen wir Sie vorher, ob wir warten oder später wiederkommen sollen. Wiederkommen ist für Sie in der Regel günstiger; dann gilt die Rückfahrt als eigene Fahrt.

Keine Wartezeit berechnen wir, wenn die Verzögerung bei uns liegt.


§ 7 Krankenfahrten: Verordnung, Genehmigung, Zuzahlung

Verordnung. Für eine Krankenfahrt zu Lasten Ihrer Krankenkasse brauchen wir eine ärztliche Verordnung (Transportschein). Ohne sie können wir nicht mit der Kasse abrechnen und müssen Ihnen die Fahrt privat berechnen.

Genehmigung. Fahrten zur ambulanten Behandlung übernimmt die Krankenkasse nur in bestimmten Fällen und häufig nur nach vorheriger Genehmigung (§ 60 SGB V, Krankentransport-Richtlinie). Um die Genehmigung kümmern Sie sich selbst. Lehnt die Kasse ab, tragen Sie die Kosten.

Zuzahlung. Bei Fahrten zu Lasten der Krankenkasse zahlen Sie den gesetzlichen Eigenanteil: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt, nie mehr als die Fahrt kostet (§ 61 SGB V). Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten.

Befreiung. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, legen Sie uns bitte den Befreiungsbescheid vor. Wir vermerken das und berechnen Ihnen dann keine Zuzahlung.


§ 8 Wenn eine Fahrt ausfällt

Absage durch Sie

Sagen Sie bitte so früh wie möglich ab, telefonisch unter 03621 3413807. Außerhalb der Bürozeiten sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.

Bei einer Absage wenn wir bereits vor Ort sind und niemand öffnet, können wir eine Ausfallpauschale von 15,00 € berechnen. Wir ziehen davon ab, was wir uns durch den Ausfall ersparen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Nichts berechnen wir, wenn Sie ungeplant ins Krankenhaus kommen, wenn Ihr Termin von der Praxis abgesagt wurde oder wenn die Absage einen anderen Grund hat, den Sie nicht zu vertreten haben.

Bei Serienfahrten genügt eine Absage für einzelne Termine; die Serie läuft weiter.

Ausfall bei uns

Können wir eine Fahrt nicht durchführen, rufen wir Sie so früh an, wie es geht, und bemühen uns um eine Lösung. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.


§ 9 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung des Fahrzeughalters nach dem Straßenverkehrsgesetz; diese kann bei entgeltlicher Beförderung nicht ausgeschlossen werden.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Gepäck und Hilfsmittel nehmen wir mit der gebotenen Sorgfalt mit. Für Wertsachen, die Sie im Fahrzeug zurücklassen, können wir nicht einstehen.

Unsere Fahrzeuge und Fahrerinnen und Fahrer sind entsprechend den Vorschriften des Personenbeförderungsrechts versichert und geprüft.


§ 10 Rechnungen

Bei Abrechnung über einen Kostenträger rechnen wir direkt mit diesem ab.

Privat zu zahlende Fahrten rechnen wir zum Monatsende ab. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug zahlbar.

Versand per E-Mail: Rechnungen senden wir Ihnen gern per E-Mail. Ihre Zustimmung dazu holen wir gesondert ein; Sie können sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.


§ 11 Datenschutz und Schlussbestimmungen

Welche Daten wir über Sie speichern, wer sie erhält und welche Rechte Sie haben, steht in unserer Datenschutzinformation „Ihre Daten bei uns”

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt deutsches Recht.