Schwarzmann Kranken- und Seniorenfahrdienst 03621 3413807

Wer bezahlt das?

Viele medizinisch notwendige Fahrten übernimmt die Krankenkasse. Hier steht, welche Wege es gibt und was Sie dafür brauchen.

Krankenkasse

§ 60 SGB V, Krankentransport-Richtlinie

Die Krankenkasse zahlt Fahrten zur Behandlung, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sie verordnet.

  • Krankenhaus: Fahrten zur stationären Aufnahme und Entlassung übernimmt die Kasse.
  • Ambulante Behandlung: nur in bestimmten Fällen und meist erst nach Genehmigung durch die Kasse, zum Beispiel bei Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie.
  • Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Einschränkung der Mobilität, Merkzeichen aG, Bl oder H: Die Genehmigung gilt in der Regel als erteilt.

Zuzahlung

5 bis 10 €
je Fahrt · § 61 SGB V

Sie zahlen 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt. Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten.

Sind Sie von der Zuzahlung befreit, zeigen Sie uns bitte den Befreiungsbescheid. Dann fällt nichts an.

Pflegekasse

Betreuung
Zeitabhängig

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Finanzierung über Ihre Pflegekasse erfolgen, zum Beispiel im Rahmen der Betreuung bei Einkaufsfahrten.

Privat

Festpreis
vorher vereinbart

Alle anderen Fahrten bezahlen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen bei der Bestellung. Wartezeit berechnen wir nur, wenn Sie sie wünschen.

Welche Kästchen auf dem Transportschein angekreuzt sein müssen, zeigen wir Feld für Feld unter Transportschein erklärt.

Stand: Oktober 2026. Die Beträge ändern sich gelegentlich. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, was Ihnen zusteht.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wann bezahlt die Krankenkasse eine Krankenfahrt?

Wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Fahrt verordnet. Fahrten zur Aufnahme ins Krankenhaus und zur Entlassung übernimmt die Kasse. Fahrten zur ambulanten Behandlung nur in bestimmten Fällen, meist nach Genehmigung, etwa bei Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krankenfahrt?

10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Mit Befreiungsbescheid entfällt die Zuzahlung.

Brauche ich für Rollstuhlfahrten eine Genehmigung der Krankenkasse?

Bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Einschränkung der Mobilität und bei den Merkzeichen aG, Bl oder H gilt die Genehmigung in der Regel als erteilt. Die Verordnung der Ärztin oder des Arztes brauchen Sie trotzdem.

Holen Sie mich auch aus dem Obergeschoss ohne Aufzug ab?

Ja. Mit unserem motorisierten Treppensteiggerät bringen wir Sie samt Rollstuhl die Treppe hinunter und wieder hinauf.

Unsicher, was Ihnen zusteht? Rufen Sie uns an, wir klären das gemeinsam.

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